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Online-Scheidung - Ehe mittels Internet beenden

Sie können die Liebe Ihres Lebens im Internet finden, Ihrem Partner per Facebook einen Antrag machen und in „Second Life“ virtuell die Ehe schließen. Nur scheiden lassen können Sie sich noch nicht online? Falsch.

online-scheidung

Scheidung per Internet

Weil wir im Berufs- und Privatleben zunehmend gefordert sind, ist Zeit ein kostbares Gut. Immer mehr Menschen greifen daher auf das Internet zurück, um ihren Alltag zu erleichtern. Wir warten nicht mehr tagelang auf einen Brief, sondern empfangen E-Mails. Wir unternehmen keine langwierige Reise zum 80 km entfernten Fachgeschäft, sondern bestellen bequem im Online-Shop. Wir wälzen keine halbe Bibliothek, sondern googeln. Kein Wunder also, das auch eine so zeitaufwendige Beschäftigung wie die Vorbereitung einer Scheidung nun bequem im Internet erledigt werden kann.

Wie funktioniert eine Online-Scheidung?

Mit der Scheidung im Netz vermeiden Sie vor allem zeitaufwendige Anwaltstermine. Sie müssen Ihren Anwalt noch nicht einmal persönlich aufsuchen, um die nötigen Schritte einzuleiten. Stattdessen beauftragen Sie Ihren Rechtsbeistand per E-Mail zur Einreichung des Scheidungsantrags. Das Ausfüllen des hierfür benötigten Online-Formulars nimmt etwa 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Ihr Anwalt lässt Ihnen im Gegenzug alle nötigen Formulare per E-Mail oder Post zukommen und steht Ihnen schriftlich oder per Telefon beratend zur Seite. So können Sie alle nötigen Schritte zur Auflösung Ihrer Ehe veranlassen, ohne hierfür auch nur einen Urlaubstag zu opfern. Treten keine unvorhergesehenen Komplikationen auf, so begegnen Sie Ihrem Anwalt und Ihrem Ex-Partner im Laufe Ihrer Scheidung nur ein einziges Mal. Denn auch bei einer Online-Scheidung ist das Erscheinen beider Ehepartner und deren Anwälte vor dem Familiengericht unabdingbar, damit die Scheidung offiziell vollzogen werden kann und die Ehe als beendet gilt.

Für wen kommt eine Online-Scheidung in Frage?

Online-Scheidungen werden auch in Deutschland immer beliebter. Fachjuristen schätzen, dass inzwischen etwa 5.000 bis 10.000 Paare die Möglichkeit der Scheidung über das Internet nutzen. Die Zahl der Kanzleien, welche Online-Scheidungen anbieten, wächst beständig. Doch die Trennung per Netz kommt nicht für alle Paare in Frage. Während scheidungswillige Paare, die sich unkompliziert und im gegenseitigen Einvernehmen trennen möchten, von der Möglichkeit der Internet-Scheidung profitieren, sollten Ehepartner, bei denen Uneinigkeit über die Aufteilung von Sorgerecht und Besitz besteht, lieber auf die klassische Variante zurückgreifen. Schließlich ist bei Unstimmigkeiten dieser Art die persönliche Beratung durch einen Anwalt des Vertrauens unentbehrlich.

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