Partnersuche: kostenlose Partnervermittlung und Singlebörse
Vergleich s-partnerclub

S-Partnerclub Kündigung

Die S-Partnerclub Kündigung ist in den AGB der Flirtbörse ganz klar geregelt, was für den User und dessen Sicherheit natürlich extrem wichtig ist. Demnach erfolgt die S-Partnerclub Kündigung im Fall des kostenlosen Profils per Mail oder Fax ist natürlich ohne Angaben von Gründen möglich. Neben der kostenlosen Variante des S-Partnerclub Zugangs gibt es aber auch die Möglichkeit, den Club im Premiumabo zu nutzen.

Kündigung eines S-Partnerclub Abos

Im Falle des Premiumaccounts von S-Partnerclub muss der User sich an Kündigungsfristen halten. Diese belaufen sich auf 14 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit. Bis zu diesem Zeitraum muss, um die Kündigung wirksam zu machen, eine schriftliche Mitteilung per Fax oder Post an den S-Partnerclub gesendet werden. Das Anschreiben muss die kompletten Daten des Users (Vor- und Zuname, Adressen, Mailadresse, Username) enthalten und erfolgt zudem unter Angabe des Rechnungsbetrags und dem Grund der Kündigung. Wichtige ist es laut AGB des S-Partnerclubs auch, dass die Kündigung persönlich unterzeichnet wurde. Im Fall von Testmitgliedschaften unter einer Laufzeit von einem Monat kann man übrigens bis zum vorletzten Tag der Mitgliedschaft kündigen. Die Bedingungen der Kündigung bleiben jedoch dieselben.

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